Bewerbung Ausstellung 2025

AUSSTELLUNGSRAUM KÜNSTLERHAUS EINS EINS e.V.

Lübbersmeyerweg 11, 22549 Hamburg



 

 

Das Künstlerhaus eins eins ist ein eingetragener gemeinnütziger Verein zur Förderung von Kunst und Kultur 

und Spendenbescheinigungs berechtigt. 

Das Künstlerhaus und der Ausstellungsraum sind kein öffentlicher Raum. 

 

Die Künstler des Hauses entscheiden über das Ausstellungsprogramm für auswärtige Künstler, 

die von einem Paten aus dem Künstlerhaus betreut werden.

 

Bewerbung für eine Ausstellung bitte nur digital einreichen, als PDF oder Link zu einer Webseite.

 

 

 

 

Ausstellungsrichtlinien

1.

Für jede Ausstellung übernimmt ein Künstler des Künstlerhauses eins eins die Patenschaft. 

Das Künstlerhaus stellt den Ausstellungsraum, Heizung, Licht und Strom.

 

2.

Es dürfen keine baulichen Eingriffe in Wände und Boden vorgenommen werden. 

Dübeln und Nageln in die Wände ist erlaubt.

Da der Ausstellungsraum für das Haus als Durchgang dient, muss ein genügend breiter Raum zu allen

Türen hin frei bleiben.

 

3.

Die Ausstellungen sind nicht versichert.

 

4.

Öffnungszeiten und Aufsicht sind vom Künstler in Rücksprache mit dem Paten selbst zu organisieren.

Sa. und So. von 15 bis 18 Uhr sind als Kernzeiten erwünscht.

 

5.

Auf der Webseite des Künstlerhauses wird zu Jahresanfang das Ausstellungprogramm für das Gesamtjahr eingestellt.

Jeder Künstler kann an Asana Fujikawa eine Ankündigung mit Bild und gegebenenfalls ein Foto zur Ausstellungsdokumentation mailen.

 

6.

Transport und eventuelle Einladungskarte liegt in den Händen des Künstlers. 

Anträge zur Förderung der Ausstellung bei der Kulturbehörde oder anderen Stellen sind vom Künstler selbst zu organisieren.

 

7.

Das Künstlerhaus freut sich über kleine freiwillige Spende, eine Provision bei Verkäufen wird nicht angerechnet.

 

8.

Mit dem Abbau der Ausstellung übernehmen der ausstellende Künstler und dessen 

Pate die Ausbesserungsarbeiten an den Wänden des Ausstellungsraums: 

Entfernen der Schrauben und Nägel, spachteln und überstreichender ausgebesserten Stellen.

Farbige Wände müssen deckend weiß überstrichen werden. 

Spachtelmasse und Wandfarbe stellt das Künstlerhaus.

Der Künstler und der Pate übernehmen die Reinigung des Ausstellung WC während der Ausstellungszeit.

 

9.

Ausstellungs-Frequenz für ausstellenden Künstler alle 3 Jahre.

 

10.

Die Künstler des Hauses können ausstellen, dies fällt jedoch nicht unter die Gemeinnützigkeit.

 

11.

Ausstellende Künstler und Gäste, auch wenn sie Freunde des Hauses sind, müssen sich an unsere Regeln halten.

(zB. Einhaltung des von uns in Versammlungsprotokollen festgelegten Heizverhaltens in Foyer, Treppenhäusern und Fluren...)

 

 


 

 

Grundriss   Ausstellungsraum